Lehrgänge Auto-Fahrlehrer/in Kategorie B

1. Überblick Fahrlehrerausbildung Kategorie B

2. Nächste Lehrgänge

3. Kosten

4. Bundesbeitrag als Subjektfinanzierung

5. Varianten der Selbst- und Fremdfinanzierung

 

Wir bieten drei verschiedene Lehrgangstypen, mehrmals pro Jahr Lehrgangsbeginn und flexible Finanzierungsmöglichkeiten. Finden Sie den passenden Lehrgangstyp und das für Sie passende Ausbildungsdatum.


7 Ausbildungsmodule B1 bis B7 bereiten auf die Berufsprüfung Fahrlehrer/in Kategorie B mit eidgenössischem Fachausweis vor

Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in Kategorie B („Auto-Fahrlehrer/in“) ist die Grundausbildung der Fahrlehrerberufe in der Schweiz.

Die Fahrlehrerschulen haben sich als Modulanbieter an die Modulidentifikation des SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband zu halten, damit sind die Handlungskompetenzen, die aus den Modulen resultieren, standardisiert. Allerdings haben die Modulanbieter die Freiheit, den Weg zu diesen Handlungskompetenzen nach eigenen Qualitätskriterien zu gestalten.

Das Besondere an unseren Modulen ist unser Anspruch an den Praxisbezug: Unsere Lerninhalte sind nachhaltig vermittelt und in der Praxis 1:1 nutzbar. Unsere Lernenden sind bestens auf ein Ausbildungspraktikum mit hohem Selbstständigkeits- und Verantwortungsgrad vorbereitet.

Modul B8 Berufsprüfung Fahrlehrer/in Kategorie B mit eidgenössischem Fachausweis

Die Ausbildung schliesst mit der Berufsprüfung Fahrlehrer/in ab, die vom SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband am Ort der Fahrlehrerschule abgenommen wird. Dauer: 12 Tage Vorbereitung, die von uns begleitet werden und 1 Tag Berufsprüfung vor Ort, worin die vorbereiteten Unterrichtslektionen als Verkehrsregel-, Verkehrskunde- und Fahrunterrichts-Lektionen in 4 Prüfungsteilen an Fahrschüler/innen vermittelt und von 2 x 2 Prüfungsexperten beurteilt werden.


2. Nächste Lehrgänge

Lehrgänge Kategorie B mit Beginn 2021 (gemäss Revision 2021 voraussichtlich letztes Jahr ohne Pflicht die ab 2022 obligatorische Vorprüfung zu bestehen)

Beginn Lehrgangstyp Lehrgangs-Nr. Lehrgangs-Dauer Lehrgangs-Ende
(8. Januar 2021 Freitag-Samstag B67 15 Monate März 2022)
10. April 2021 Mittwoch-Abend+Samstag B68 18 Monate September 2022
12. April 2021 Montag-Freitag B69 11 Monate März 2022
11. Juni 2021 Freitag-Samstag B70 15 Monate September 2022
3. September 2021 Freitag-Samstag B71 15 Monate Dezember 2022
11. September 2021 Mittwoch-Abend+Samstag B72 18 Monate März 2023
4. Oktober 2021 Montag-Freitag B73 11 Monate September 2022

3. Kosten

Auto-Fahrlehrer/in Kategorie B

Die untenstehende Aufstellung gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über die anfallenden Kosten für die Ausbildung und gewährleistet durch seine Vollständigkeit, dass währenddessen nicht zusätzliche, versteckte Kosten auftauchen. Bitte beachten Sie, dass wir das gesamte Vorhaben Fahrlehrerausbildung darstellen und der Bundesbeitrag 3 Monate nach absolvierter Berufsprüfung als Rückerstattung vom Bund direkt an Sie persönlich erstattet wird. In den Modulkosten inbegriffen sind:

  • Lernmittel (Bücher und eBooks/iBooks)
  • SVEB-Zertifikat
  • Modulprüfung jedes Moduls
  • Unterstützungs- und Infrastrukturkosten der Berufsprüfung

Ausbildungskosten bei Komplettzahlung:

CHF 16‘600 Ausbildungskosten netto bestehend aus:
CHF 26‘100 Module B1 bis B8 inkl. SVEB-Zertifikat 1 Rate per Ausbildungsbeginn
CHF - 9‘500 Bundesbeitrag Rückerstattung 3 Monate nach Berufsprüfung

Ausbildungskosten bei modulweiser Zahlung:

CHF 18‘525 Ausbildungskosten netto bestehend aus:
CHF 28‘025 Module B1 bis B8 inkl. SVEB-Zertifikat 8 Raten, jeweils per Modulbeginn
CHF - 9‘500 Bundesbeitrag Rückerstattung 3 Monate nach Berufsprüfung

Ausbildungskosten bei monatlicher Zahlung:

CHF 20‘100 Ausbildungskosten netto bestehend aus:
CHF 29‘600 Module B1 bis B8 inkl. SVEB-Zertifikat 16 Monatsraten à CHF 1‘850
CHF - 9‘500 Bundesbeitrag Rückerstattung 3 Monate nach Berufsprüfung

Fixe Nebenkosten:

CHF 1‘900 QSK-Prüfungsgebühr, Änderungen durch die QSK vorbehalten

Variable Nebenkosten, je nach Bedarf:

  • ca. CHF 500 für Erwerb der BPT-Berechtigung inkl. Kosten Vertrauensarzt, Fahrstunden und Prüfungsgebühr
  • ca. CHF 500 bis 1‘100 für iPad wenn nicht vorhanden
  • ca. CHF 500 bis 1‘500 Materialkosten für persönliches Unterrichtsmaterial, Druckkosten für persönliche Lektionsvorbereitungen, Plakate, Modelle usw.
  • CHF 100 bis 400 für die Wiederholung einer Modulprüfung, je nach Prüfungsteil
  • CHF -250 (Minderpreis) wenn kein SVEB-Zertifikat erwünscht ist
  • CHF -1‘350 (Minderpreis) wenn kein SVEB-Abschluss erwünscht ist
  • Maximal variabel sind die persönlichen Ausgaben und Einnahmen im Ausbildungspraktikum, je nach Wahl des Praktikumsmodells (die Einnahmen aus Ihrer Arbeitsleistung im Praktikum gehören Ihnen und nicht der Fahrlehrerschule)

4. Bundesbeitrag als Subjektfinanzierung

Unsere Module sind zur SBFI-Subjektfinanzierung zugelassen

CHF 9‘500 der Ausbildungskosten werden in Form des Bundesbeitrages nach absolvierter Berufsprüfung auf Antrag zurückerstattet. Dieser Beitrag steht ausschliesslich Auszubildenden zu und nicht den Fahrlehrerschulen, deshalb stellt dieser Betrag kein Rabatt auf die Ausbildungskosten dar, obwohl teilweise damit geworben wird. Zu beachten ist zudem, dass der Betrag nur ausbezahlt wird wenn die Ausbildung bis und mit Berufsprüfung absolviert wird. Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung besteht kein Anspruch.

> Link zur SBFI-Webseite Bundesbeiträge


5. Varianten der Selbst- und Fremdfinanzierung

Verschiedene Möglichkeiten für eine unabhängige Ausbildungsfinanzierung

Wir bieten verschiedene Zahlungsarten an und stehen für individuelle, lösungsorientierte Beratung zur Verfügung, damit wir jeder Person eine realisierbare Finanzierung ermöglichen, jedoch auch alle Kunden gleichwertig behandeln.

Bedarf Ihre Situation einer Fremdfinanzierung empfehlen wir Ihnen, sich nicht von einer Fahrlehrerschule abhängig zu machen, sondern im privaten Umfeld eine Finanzierungslösung zu finden oder bei einem unabhängigen Anbieter einen Kredit aufzunehmen. Kein Anbieter, weder eine Fahrlehrer- noch eine Fahrschule, die Fahrlehrerausbildungen vorfinanziert, gestaltet die Verträge so, dass die Unternehmung aus dem Vertrag einen Nachteil hat, das Risiko trägt immer die Person, die sich finanzieren lässt. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag, nicht nur bei Ausbildungsabbruch sondern auch beim Wechsel in eine andere Fahrlehrerschule, drohen massive finanzielle Nachteile und nicht selten Konventionalstrafen. Leider gibt es zahlreiche Beispiele für finanzielle Abhängigkeit von einer Fahrlehrerschule, was häufig zu Unzufriedenheit, wenig Selbstbestimmungsrecht und gar bis zur Ausnützung günstiger Arbeitskräfte führt.

Wer selbst finanziert, ist von der Fahrlehrerschule unabhängig und behält jederzeit alle Entscheidungsrechte.


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