Lehrgänge Motorrad-Fahrlehrer/in Kategorie A
1. Überblick Fahrlehrerausbildung Kategorie A
2. Nächste Lehrgänge
3. Kosten
4. Bundesbeitrag als Subjektfinanzierung
5. Varianten der Selbst- und Fremdfinanzierung
Wir bieten zwei verschiedene Lehrgangstypen, an zwei verschiedenen Daten zum Saisonstart Lehrgangsbeginn und flexible Finanzierungsmöglichkeiten. Finden Sie den passenden Lehrgangstyp und das für Sie passende Ausbildungsdatum.
3 Ausbildungsmodule A4, A6 und A7 bereiten auf die Fahrlehrerprüfung Kategorie A Motorrad-Fahrlehrer/in vor
Modul A8 Fahrlehrerprüfung Kategorie A als Zusatzqualifikation
Die Ausbildung schliesst mit der Fahrlehrerprüfung Kategorie A ab, die vom SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband am Ort der Fahrlehrerschule abgenommen wird. Dauer: 12 Tage Vorbereitung, die von uns begleitet werden und 1 Tag Fahrlehrerprüfung vor Ort, worin die vorbereiteten Unterrichtslektionen als Grundkurs-Lektionen und Fahrstunden in 3 Prüfungsteilen an Fahrschüler/innen vermittelt und von 1 x 2 Prüfungsexperten beurteilt werden.
2. Nächste Lehrgänge
Lehrgang Kategorie A mit Beginn 2021
Beginn | Ausbildungstage | Lehrgangs-Nr. | Lehrgangs-Dauer | Lehrgangs-Ende |
3. Mai 2021 | Module A4 und A6 Montag-Donnerstag in 1 Monat | A11 | 6 Monate | September oder Oktober 2021 wählbar |
2. September 2021 | Module A4 und A6 Donnerstag in 5 Monaten | A12 | 12 Monate | September oder Oktober 2022 wählbar |
3. Kosten
Motorrad-Fahrlehrer/in Kategorie A
Die untenstehende Aufstellung gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über die anfallenden Kosten für die Ausbildung und gewährleistet durch seine Vollständigkeit, dass währenddessen nicht zusätzliche, versteckte Kosten auftauchen. In den Modulkosten inbegriffen sind:
- Lernmittel (Buch und Broschüren)
- Modulprüfung jedes Moduls
- Unterstützungs- und Infrastrukturkosten der Abschlussprüfung
Ausbildungskosten bei modulweiser Zahlung:
CHF 9‘500 | Ausbildungskosten netto | bestehend aus: |
CHF 2‘400 | Modul A4 | 1 Rate per Modulbeginn |
CHF 2‘850 | Modul A6 | 1 Rate per Modulbeginn |
CHF 3‘950 | Modul A7 | 1 Rate per Modulbeginn |
CHF 300 | Modul A8 | 1 Rate 30 Tage vor Abschlussprüfung |
Ermässigung | 10 % | für Ehemalige der fai-Fahrlehrerausbildung |
Fixe Nebenkosten:
CHF 1‘190 | SFV-Prüfungsgebühr Fahrkompetenzüberprüfung, Änderungen durch die QSK vorbehalten* |
CHF 2‘800 | QSK-Prüfungsgebühr Zusatzqualifikation, Änderungen durch die QSK vorbehalten |
Variable Nebenkosten, je nach Bedarf:
- ca. CHF 100 bis 200 Materialkosten für persönliches Unterrichtsmaterial, Druckkosten für persönliche Lektionsvorbereitungen, Modelle, Hilfsmittel usw.
- CHF 100 bis 400 für die Wiederholung einer Modulprüfung, je nach Prüfungsteil
- CHF 1‘350 für zusätzlichen SVEB-Abschluss
- Maximal variabel sind die persönlichen Ausgaben und Einnahmen im Ausbildungspraktikum, je nach Wahl des Praktikumsmodells (die Einnahmen aus Ihrer Arbeitsleistung im Praktikum gehören Ihnen und nicht der Fahrlehrerschule)
4. Bundesbeitrag als Subjektfinanzierung
Kein Bundesbeitrag für Zusatzqualifikationen
Da die Fahrlehrerausbildung Kategorie A nicht zum Fachausweis führt, sondern als Zusatzqualifikation abschliesst, wird keine SBFI-Subjektfinanzierung gewährt. Davon betroffen ist ebenso die Fahrlehrerausbildung der Kategorie C, Lastwagen-Fahrlehrer/in.
5. Varianten der Selbst- und Fremdfinanzierung
Verschiedene Möglichkeiten für eine unabhängige Ausbildungsfinanzierung
Wir bieten verschiedene Zahlungsarten an und stehen für individuelle, lösungsorientierte Beratung zur Verfügung, damit wir jeder Person eine realisierbare Finanzierung ermöglichen, jedoch auch alle Kunden gleichwertig behandeln.
Bedarf Ihre Situation einer Fremdfinanzierung empfehlen wir Ihnen, sich nicht von einer Fahrlehrerschule abhängig zu machen, sondern im privaten Umfeld eine Finanzierungslösung zu finden oder bei einem unabhängigen Anbieter einen Kredit aufzunehmen. Kein Anbieter, weder eine Fahrlehrer- noch eine Fahrschule, die Fahrlehrerausbildungen vorfinanziert, gestaltet die Verträge so, dass die Unternehmung aus dem Vertrag einen Nachteil hat, das Risiko trägt immer die Person, die sich finanzieren lässt. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag, nicht nur bei Ausbildungsabbruch sondern auch beim Wechsel in eine andere Fahrlehrerschule, drohen massive finanzielle Nachteile und nicht selten Konventionalstrafen. Leider gibt es zahlreiche Beispiele für finanzielle Abhängigkeit von einer Fahrlehrerschule, was häufig zu Unzufriedenheit, wenig Selbstbestimmungsrecht und gar bis zur Ausnützung günstiger Arbeitskräfte führt.
Wer selbst finanziert, ist von der Fahrlehrerschule unabhängig und behält jederzeit alle Entscheidungsrechte.
Kontakt
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Nutzen Sie 079 352 54 45 als Anruf, WhatsApp, SMS, iMessage usw.