Lehrgänge Motorrad-Fahrlehrer/in Kategorie A

1. Überblick Fahrlehrerausbildung Kategorie A

2. Nächste Lehrgänge

3. Kosten

4. Bundesbeitrag als Subjektfinanzierung

5. Varianten der Selbst- und Fremdfinanzierung

 

Wir bieten zwei verschiedene Lehrgangstypen, an zwei verschiedenen Daten zum Saisonstart Lehrgangsbeginn und flexible Finanzierungsmöglichkeiten. Finden Sie den passenden Lehrgangstyp und das für Sie passende Ausbildungsdatum.


3 Ausbildungsmodule A4, A6 und A7 bereiten auf die Fahrlehrerprüfung Kategorie A Motorrad-Fahrlehrer/in vor

Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in Kategorie A („Motorrad-Fahrlehrer/in“) steht Fahrlehrer/innen der Kategorie B als Zusatzausbildung offen. Zu absolvieren sind nur noch die kategorienspezifischen Module.

Modul A8 Fahrlehrerprüfung Kategorie A als Zusatzqualifikation

Die Ausbildung schliesst mit der Fahrlehrerprüfung Kategorie A ab, die vom SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband am Ort der Fahrlehrerschule abgenommen wird. Dauer: 12 Tage Vorbereitung, die von uns begleitet werden und 1 Tag Fahrlehrerprüfung vor Ort, worin die vorbereiteten Unterrichtslektionen als Grundkurs-Lektionen und Fahrstunden in 3 Prüfungsteilen an Fahrschüler/innen vermittelt und von 1 x 2 Prüfungsexperten beurteilt werden.


2. Nächste Lehrgänge

Lehrgang Kategorie A mit Beginn 2021

Beginn Ausbildungstage Lehrgangs-Nr. Lehrgangs-Dauer Lehrgangs-Ende
3. Mai 2021 Module A4 und A6 Montag-Donnerstag in 1 Monat A11 6 Monate September oder Oktober 2021 wählbar
2. September 2021 Module A4 und A6 Donnerstag in 5 Monaten A12 12 Monate September oder Oktober 2022 wählbar

3. Kosten

Motorrad-Fahrlehrer/in Kategorie A

Die untenstehende Aufstellung gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über die anfallenden Kosten für die Ausbildung und gewährleistet durch seine Vollständigkeit, dass währenddessen nicht zusätzliche, versteckte Kosten auftauchen. In den Modulkosten inbegriffen sind:

  • Lernmittel (Buch und Broschüren)
  • Modulprüfung jedes Moduls
  • Unterstützungs- und Infrastrukturkosten der Abschlussprüfung

Ausbildungskosten bei modulweiser Zahlung:

CHF 9‘500 Ausbildungskosten netto bestehend aus:
CHF 2‘400 Modul A4 1 Rate per Modulbeginn
CHF 2‘850 Modul A6 1 Rate per Modulbeginn
CHF 3‘950 Modul A7 1 Rate per Modulbeginn
CHF 300 Modul A8 1 Rate 30 Tage vor Abschlussprüfung
Ermässigung 10 % für Ehemalige der fai-Fahrlehrerausbildung

Fixe Nebenkosten:

CHF 1‘190 SFV-Prüfungsgebühr Fahrkompetenzüberprüfung, Änderungen durch die QSK vorbehalten*
CHF 2‘800 QSK-Prüfungsgebühr Zusatzqualifikation, Änderungen durch die QSK vorbehalten

Variable Nebenkosten, je nach Bedarf:

  • ca. CHF 100 bis 200 Materialkosten für persönliches Unterrichtsmaterial, Druckkosten für persönliche Lektionsvorbereitungen, Modelle, Hilfsmittel usw.
  • CHF 100 bis 400 für die Wiederholung einer Modulprüfung, je nach Prüfungsteil
  • CHF 1‘350 für zusätzlichen SVEB-Abschluss
  • Maximal variabel sind die persönlichen Ausgaben und Einnahmen im Ausbildungspraktikum, je nach Wahl des Praktikumsmodells (die Einnahmen aus Ihrer Arbeitsleistung im Praktikum gehören Ihnen und nicht der Fahrlehrerschule)

4. Bundesbeitrag als Subjektfinanzierung

Kein Bundesbeitrag für Zusatzqualifikationen

Da die Fahrlehrerausbildung Kategorie A nicht zum Fachausweis führt, sondern als Zusatzqualifikation abschliesst, wird keine SBFI-Subjektfinanzierung gewährt. Davon betroffen ist ebenso die Fahrlehrerausbildung der Kategorie C, Lastwagen-Fahrlehrer/in.


5. Varianten der Selbst- und Fremdfinanzierung

Verschiedene Möglichkeiten für eine unabhängige Ausbildungsfinanzierung

Wir bieten verschiedene Zahlungsarten an und stehen für individuelle, lösungsorientierte Beratung zur Verfügung, damit wir jeder Person eine realisierbare Finanzierung ermöglichen, jedoch auch alle Kunden gleichwertig behandeln.

Bedarf Ihre Situation einer Fremdfinanzierung empfehlen wir Ihnen, sich nicht von einer Fahrlehrerschule abhängig zu machen, sondern im privaten Umfeld eine Finanzierungslösung zu finden oder bei einem unabhängigen Anbieter einen Kredit aufzunehmen. Kein Anbieter, weder eine Fahrlehrer- noch eine Fahrschule, die Fahrlehrerausbildungen vorfinanziert, gestaltet die Verträge so, dass die Unternehmung aus dem Vertrag einen Nachteil hat, das Risiko trägt immer die Person, die sich finanzieren lässt. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag, nicht nur bei Ausbildungsabbruch sondern auch beim Wechsel in eine andere Fahrlehrerschule, drohen massive finanzielle Nachteile und nicht selten Konventionalstrafen. Leider gibt es zahlreiche Beispiele für finanzielle Abhängigkeit von einer Fahrlehrerschule, was häufig zu Unzufriedenheit, wenig Selbstbestimmungsrecht und gar bis zur Ausnützung günstiger Arbeitskräfte führt.

Wer selbst finanziert, ist von der Fahrlehrerschule unabhängig und behält jederzeit alle Entscheidungsrechte.


Kontakt

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